Threon - Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1: GEGENSTAND DIESER AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen Threon und dem Kunden geschlossen werden sowie für alle gelieferten und zu liefernden Dienstleistungen von Threon, sofern keine Ausnahmeregelungen gesondert vereinbart werden.

ARTIKEL 2: GEBÜHREN

  1. Alle Angebote von Threon sind bis 30 Tage nach Angebotdatum gültig.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der in den Angeboten festgelegten Preise und Berechnungsprinzipien. Standard-Service-Raten und Preislisten werden von Threon veröffentlicht und richten sich nach dem Land, in dem die jeweiligen Dienstleistungen oder Produkte geliefert werden. Diese Raten und Preise werden jährlich bei der Erneuerung von Verträgen neu berechnet. Die Neuberechnung richtet sich dabei proportional zum allgemeinen Niveau der Lohn-und Gehaltskosten im Land. Threon veröffentlicht mindestens 1 Monat im Voraus die verschiedenen Indizes, auf denen die Neuberechnung basiert. Standardmäßig wird der Verbraucher-Index des jeweiligen Landes verwendet.
  3. Standardpreise werden angewendet, wenn die Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten an Arbeitstagen zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erbracht werden. Wenn Threon beschließt, außerhalb dieser Zeiten selbständig Leistungen zu erbringen gelten ebenfalls die Standardpreise. Für Dienstleistungen, die auf Kundenwunsch hin ausserhalb der genannten Geschäftszeiten erbracht werden sollten, gelten die folgenden Aufpreisfaktoren:
    • Sonn-und Feiertage: 100%. Diese Fristen beginnen um 18.00 Uhr  des Vortages und enden um 8.00 Uhr des folgenden Tages.
    • Nachts zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens: 100%
    • Andere Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten, einschließlich Samstags zwischen 6.00 Uhr morgens und 18.00 Uhr: 50%
  4. Falls die Dienstleistungen außerhalb der Büros von Threon erbracht werden, werden die anfallenden Reisekosten dem Kunden gemäß den folgenden Regelungen in Rechnung gestellt:
    • Pro eingesetzten PKW € 0,40 pro km. Es gilt die kürzeste Entfernung zwischen dem Büro des anreisenden Threon Beraters  und dem Standort des Kunden an dem die Dienstleistung erbracht wird. Ausnahmen gelten bei einer Anreise mehrerer Berater in  einem Fahrzeug. Für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%.
    • Reisezeiten werden grundsätzlich berechnet, es sei denn der Erbringungsort liegt auf dem normalen Arbeitsweg des Threon Beraters und eine Tagesarbeitsleistung von mindestens 8 Stunden soll erbracht werden.
    • Für bestimmte Produkte sind anfallende Transportkosten bereits im Preis enthalten sein, sofern dies ausdrücklich in der  entsprechenden Preisliste angegeben ist. In allen anderen Fällen gehen die anfallenden Transportkosten und das damit verbundene Transportrisiko sowie eventuell notwendige Versicherungen zu  Lasten des Kunden es sei denn, es wurden hiervon abweichende Bedingungen vertraglich vereinbart.
    • Alle anderen Reisekosten sowie direkt damit verbundene Kosten werden zu den tatsächlich angefallenen Beträgen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% berechnet.

ARTIKEL 3: BESTELLUNGEN

Ein verbindlicher Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Threon in schriftlicher Form eine Bestellbestätigung an den Kunden zusendet. Jede schriftliche Bestellung seitens des Kunden ist für diesen bindend.

ARTIKEL 4: VERTRAGSANNULIERUNG

  1. Die Annulierung eines bestehenden Vertrages muss per Einschreiben mindestens 7 Tage nach Bestelldatum und spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung bzw. dem frühesten möglichen Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen. In diesem Fall berechnet Threon eine Aufwandsentschädigung von 10% der Rechnungssumme, basierend auf den bestellten Leistungen es sei denn Threon kann einen höheren Schaden nachweisen
  2. Für den speziellen Fall der angebotenen offenen Standardkurse gelten die folgenden Stornobedingungen (in Prozent bezugnehmend auf die Rechnungssumme)
    • 10%, wenn die Stornierung mindestens 31 Tage vor Kursbeginn erfolgt
    • 50% im Falle einer Stornierung zwischen 15 und 30 Tagen vor Kursbeginn
    • Die vollen 100% sind in allen anderen Fällen zu entrichten.
    • Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn einen Stellvertreter benennen.

ARTIKEL 5: LIEFERZIELE

Die Lieferziele werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Lieferziele sind stets Richtwerte. Threon wird alle Anstrengungen unternehmen die angegebenen Lieferziele einzuhalten und wird den Kunden so früh wie möglich über potentielle Verzögerungen informieren. Im Fall einer schwerwiegenden Verzögerung werden eventuelle, Korrekturmaßnahmen mit dem Kunden besprochen. Der Kunde ist nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder zur Erhebung von Schadenersatz berechtigt, wenn Threon trotz aller Anstrengungen die angegebenen Lieferziele nicht einhalten kann.

  • Bei komplexen Projekten werden Lieferziele in Form von detaillierten Projektplänen basierend auf Analysen der Prioritäten ausgedrückt.
  • Bei Standardkursen bestimmt der veröffentlichte Kurskalender das jeweilige Lieferziel. Threon behält sich das Recht vor, aus wirtschaftlichen Gründen, einem Kurs kurzfristig abzusagen. Wirtschaftliche Gründe können sein: Zu geringe Teilnehmerzahl oder eine unvorhergesehene Verhinderung des Trainers.
  • Im Falle von physischen Produkten folgt das Lieferziel der Produktverfügbarkeit und den allgemeinen Transportzeiten.

ARTIKEL 6: ABNAHME

  1. Wenn möglich, müssen geeignete Kriterien für eine finale Abnahme der erbrachten Leistungen im Rahmen der Beauftragung schriftlich fixiert werden. Ist dies nicht der Fall, werden die finalen Abnahmekriterien durch Threon auf Basis von professionellen Standards wie dem "Code of Professional Conduct" des Project Management Institute definiert.
  2. Wenn möglich sollte die Abnahme durch den Kunden oder im Namen des Kunden so durchgeführt werden, dass nicht in unzulässiger Weise die Abrechnung und Zahlung des Auftrages verzögert wird.
  3. Im Fall von physisch gelieferten Produkten, wird die Abnahme durch den Kunden mit der Öffnung der Verpackung oder ggf. durch andere festgelegte Kriterien, welche jedoch ausdrücklich separat in der Bestellung dargelegt werden müssen, angenommen.

ARTIKEL 7: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Unsere Standard-Bezahlmethode ist Bezahlung auf Rechnung, zahlbar in Euro innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Erhalt. Bei internationalen Aufträgen mit anderen Währungen als dem Euro, erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages auf Basis eines monatlichen durchschnittlichen Umrechnungskurses.
  2. Serviceaufträge auf Basis von Zeit und Material: Wenn Leistungen im Rahmen eines Auftrags von mehr als einem Monat Dauer erbracht werden, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich auf Basis durch den Kunden genehmigter Stundennachweise. Einsprüche gegen die eingereichten Stundennachweise müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erhalt erhoben werden. Sollte die komplette Leistung in weniger als einem Monat erbracht werden können, wird der vollständige Rechnungsbetrag am Ende des Monats in Rechnung gestellt.
  3. Serviceaufträge auf Festpreisbasis: Für den Fall, dass keine gesonderten Zahlungsmeilensteine vereinbart wurden, werden die folgenden Standard-Zahlungsmeilensteine angewendet:
    • 30% zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
    • 70% bei Lieferung
  4. Für Produkte:
    • Die Rechnungsstellung erfolgt vor der Auslieferung
    • Die Bezahlung erfolgt vor der Installation/Nutzung
  5. Für Kurse:
    • Die Rechnungsstellung erfolgt direkt nach Zusendung der Kursbestätigung.
    • Die Zahlung ist vor Kursbeginn fällig.

ARTIKEL 8: NICHTZAHLUNG

  1. Sollte eine Rechnung nicht zum Zeitpunkt Ihrer Fälligkeit bezahlt werden steht es Threon zu, ohne zusätzliche Ankündigung und unbeschadet anderer Rechte, tägliche Zinsen auf alle ausstehenden Beträge in Höhe der von der Richtlinie 2000/35 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vorgesehenen Gebühr zu erheben. Diese Zinsen werden auch fällig, wenn der zugrundeliegende Vertrag aus welchem Grund auch immer beendet wird.
  2. Bleibt eine Rechnung länger als 30 Tage nach Zugang einer schriftlichen Erinnerung durch Threon unbezahlt, kann Threon das komplette Engagement im Rahmen des Auftrages einstellen. In diesem Fall ist der Kunde für einen Schadensersatzanspruch seitens Threon vollständig haftbar.
  3. Alle Produkte, einschließlich des Rechts auf Nutzung von Software und die zugehörige Dokumentation verbleiben im Eigentum von Threon, bis der volle in der Auftragsbestätigung vereinbarte Betrag gezahlt worden ist.

ARTIKEL 9: STEUERN

Für den Fall, dass Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Abkommens geliefert werden, der Mehrwertsteuer unterliegen, wird dieser Betrag gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und ist vom Kunden zu entrichten.

ARTIKEL 10: MÄNGEL, GARANTIEN

Threon erbringt alle Leistungen auf Basis von größtmöglicher Kompetenz und Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Mit Ausnahme dieser Vereinbarung, sind alle Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen (egal ob ausdrücklich oder durch Gewohnheitsrecht oder anderweitig implizit festgelegt) im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Erkennbare Mängel müssen sofort nach Erhalt der Dienstleistungen oder des Produktes kommuniziert werden. Versteckte Mängel sind Threon per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung mitzuteilen. Standardmäßig beträgt die Garantie nach Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen 3 Monate. Threon  behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Behebung des Mangels durchzuführen oder für einen adäquaten Ersatz zu sorgen. Der Kunde verpflichtet sich, alle möglichen Maßnahmen ohne Verzögerung zu ergreifen, damit Mängel so schnell wie möglich behoben werden können.

ARTIKEL 11: VERLUSTRISIKO

Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung für sämtliche geleistete Arbeit einschließlich übermittelter Daten geht direkt nach der Lieferung/Übermittlung und schon vor einer offiziellen Abnahme von Threon auf den Kunden über. Im Falle eines Verlustes, einer Beschädigung oder Zerstörung, wird angenommen, dass eine offizielle Abnahme vorlag und Ersatzleistungen auf die alleinige Rechnung des Käufers erbracht werden.

ARTIKEL 12: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Es wird vereinbart, dass, ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Abkommens, die Haftung für Verluste oder Schäden von Threon gegenüber dem Kunden und umgekehrt, egal ob resultierend aus Vertragsbedingungen oder unerlaubten Handlungen, nicht den Betrag der an den Kunden verrechenbaren geleistete Arbeit oder erbrachten Leistungen seit der letzten Rechnungsstellung und der damit verbundene Abnahme durch den Kunden oder dessen Vertreter, überschreiten darf. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Abkommen festgelegt und nach geltendem Recht zulässig, haftet Threon nicht für Schäden die dem Kunden aufgrund von Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, falsche Angaben oder auf andere Weise, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für (a ) Verluste oder Schäden, die durch den Kunden als Folge von Ansprüchen Dritter entstehen, (b) dem direkten oder indirekten Verlust von Gewinn, Umsatz, Geschäft, Verträgen oder erwarteten Einsparungen, (c) indirekten oder Folgeschäden, oder (d) den Verlust von Daten, ergeben.
  2. Diese Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung im Falle von von Verlusten oder Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten entstanden sind.

ARTIKEL 13: ÄNDERUNGEN UND VERZÖGERUNGEN

Erweiterungen und Änderungen von Bestellungen können nur nach einer formellen und schriftlichen Bestätigung durch Threon in Kraft treten. Sollte eine solche Erweiterung oder Änderung Verzögerungen provozieren, die mehr als 180 Tage über den ursprünglich angepeilten Liefertermin hinausgehen, können die vereinbarten Preise ausser in Fällen von höherer Gewalt seitens Threon nachträglich an die jeweils aktuellsten Preislisten angepasst werden.

ARTIKEL 14: HÖHERE GEWALT

Beide Vertragsparteien können nicht für Verletzungen der Vertragsbedingungen verantwortlich gemacht werden, wenn diese Verletzungen aufgrund von Situationen entstanden sind, die sich der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei vollständig entziehen und nicht durch Fahrlässigkeit zustande kommen.

ARTIKEL 15: VERFÜGBARKEIT VON PERSONAL

Stellt Threon Personal für den Kunden innerhalb eines geplanten und fest vereinbarten Zeitrahmens zur Verfügung und ist der Kunde für den effektiven Einsatz dieses Personals verantwortlich, so ist der Kunde für die gesamten Opportunitätskosten der vereinbarten Gebühren für die Zeiträume, die der Mitarbeiter nicht wirksam arbeiten konnte, verantwortlich.

ARTIKEL 16: VERTRAULICHKEIT

  1. Threon wird keine vertraulichen Informationen über seine Geschäftskunden an Dritte herausgeben, mit Ausnahme von anderen professionellen Beratern die Threon in Bezug auf die durchzuführende Arbeit konsultiert und weiteren Projektbeteiligten. Threon darf Informationen in einem der bereits Öffentlichkeit zugänglichen Maße, ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung speichern, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Zusätzlich erkennt der Kunde an, dass Threon hauseigenes Wissen, Erfahrung und Know-how (nachfolgend als „Wissen“ bezeichnet) in die Entwicklung von Lösungen für den Kunden mit einbringt. Dieses Wissen setzt sich aus einer Reihe von Quellen, einschließlich früherer Aufgaben für Kunden zusammen. Threon ist bewusst, dass bei der Auftragsdurchführung Zugang zu Betriebs-, Prozess- und anderen sensiblen Informationen in Bezug zu den Geschäftskunden besteht (Nachfolgend "Informationen" genannt). Threon erkennt die Vertraulichkeit dieser Informationen an. Der Kunde stimmt zu, dass Threon diese Informationen im Rahmen von internen Wissensquellen für den Einsatz im hausinternen Wissensaustausch verwenden kann und dieses Wissen bei der Entwicklung von Lösungen für andere Kunden anwendet. Threon kann diese Informationen zusammen mit Informationen aus anderen Quellen für die Entwicklung der hauseigenen Wissensprodukte und Dienstleistungen verwenden, stellt jedoch bei für die Veröffentlichung sicher, dass die Vertraulichkeit der ursprünglichen Informationen sowie deren Quellen geschützt ist.
  3. Alle Materialien, Berichte, Dokumente, Ergebnisse und Beratungsleistungen, einschließlich dieses Schreibens sind zur alleinigen und exklusiven Nutzung durch den Kunden vorgesehen und dürfen nicht an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung offengelegt oder anderweitig weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass ein potentieller Diebstahl ausgeschlossen wird, und Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Threon auf sonstige Weise offenbart oder durch Dritte verwendet werden können. Sofern nicht anders vereinbart, darf Material, das Threon gehört und entsprechend durch das Recht am geistigen Eigentum geschützt ist, nur für Zwecke der Archivierung durch den Kunden kopiert werden. Sofern nichts anderes vereinbart, überträgt dieses Abkommen in keiner Weise geistiges Eigentum von Threon an den Kunden. Diese Rechte an geistigem Eigentum sowie alle anderen Eigentumsrechte verbleiben für alle Zeiten bei Threon.

ARTIKEL 17: NAMENSNENNUNG

Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 16 darf Threon den Namen des Kunden in seinen Referenzlisten veröffentlichen.

ARTIKEL 18: PERSONAL

  1. Es wird vereinbart, dass Threon unter Ausschluss des Kunden, die alleinige Verantwortung für die Überwachung und Steuerung des eigenen Personals innehat, welches durch Threon für die Durchführung der Leistungen für einen Auftrag eingesetzt wird (sofern zutreffend). Threon wird sich dazu bemühen, jeden Auftrag mit professionellem Personal zu bearbeiten, dessen Hintergrund und Erfahrung am besten für die entsprechenden Anforderungen des Auftrages geeignet ist. Sollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen eine Anpassung der Personalzuordnung beantragen, wird der Kunde, sofern möglich, eine entsprechende Anfrage mindestens sechzig (60) Tage im Voraus ankündigen. Threon wird sich dann bemühen, dieser Anfrage unter Berücksichtigung minimalen Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitszeitpläne zu entsprechen.
  2. Während der Laufzeit eines Auftrages und für die Dauer von 12 Monaten nach dessen Fertigstellung, wird keine der Vertragsparteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Partei versuchen, Mitarbeiter der anderen Partei zu beschäftigen oder abzuwerben, die zur Laufzeit des Auftrages für die andere Partei tätig. Eine Ausnahme von dieser gegenseitigen Abwerbevereinbarung kann nur durch die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 12 Bruttomonatsgehältern des entsprechenden Arbeitnehmers erreicht werden.

ARTIKEL 19: RECHTSGRUNDLAGE

  1. Einhaltung von geltenden Gesetzen und Verordnungen: Die Gültigkeit dieser Vereinbarung und deren Annahme in Form eines Auftrages, ist an die Bedingung geknüpft, dass Leistungen von Threon und Zahlungen durch den Kunden, in Euro, vor den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Belgien und jedem anderen Land in dem Leistungen oder Zahlungen erbracht werden zulässig sind.
  2. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und sämtliche darunter fallenden Bestellungen, Leistungen und Änderungen fallen unter die Rechtsprechung von Belgien. Das UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über diese Vereinbarung ist das zuständige Gericht in Gent / Belgien.

ARTIKEL 20: VERBINDLICHKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages gemäß dem anwendbaren Recht ungültig sein, so wird davon ausgegangen, dass dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung hat, und alle unberührten Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig sind.

 
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